Was ändert sich ab 2012?
1. Änderung: Ab dem Stichtag wird es nicht mehr wie bisher möglich sein, prüfungsfrei
von leistungsbeschränkten Motorrädern (siehe Klasse A beschänkt) auf Klasse A unbeschränkt
aufzusteigen. Zukünftig wird dafür wieder eine Fahrprüfung verlangt.
Unsere Empfehlung: machen Sie die Ausbildung für Klasse A beschränkt noch im Jahr 2012! Sie ersparen sich eine später erforderliche erneute Fahrprüfung.
2. Änderung: Der Direkteinstieg in die Klasse A (für Motorräder ohne Leistungsbeschränkung)
wird zukünftig schon ab dem Mindestalter 24 Jahre möglich sein (bisher 25 Jahre).
3. Änderung: Ab 2013 bekommen auch Inhaber der Klasse A1 (125er Krafträder) die Möglichkeit,
unkompliziert auf größere Kraftradführerscheine "aufzurüsten". Statt einer kompletten
Führerscheinausbildung (wie bisher) wird zukünftig hierfür nur eine erneute Fahrprüfung verlangt.
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