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Was ändert sich ab 2012?

 

Jetzt ist es amtlich: die Umsetzung der 3. EU Führerscheinrichtlinie 
bringt Deutschlands Führerscheinanwärtern ab dem Stichtag 19.01.2013 
eine Menge Änderungen, die schon jetzt einen Blick wert sind.

Hier die 3 wichtigsten Neuerungen für Motorrad-Interessenten:

1. Änderung: Ab dem Stichtag wird es nicht mehr wie bisher möglich sein, prüfungsfrei 
von leistungsbeschränkten Motorrädern (siehe Klasse A beschänkt) auf Klasse A unbeschränkt 
aufzusteigen. Zukünftig wird dafür wieder eine Fahrprüfung verlangt.

Unsere Empfehlung: machen Sie die Ausbildung für Klasse A beschränkt noch im Jahr 2012! Sie ersparen sich eine später erforderliche erneute Fahrprüfung.


2. Änderung: Der Direkteinstieg in die Klasse A (für Motorräder ohne Leistungsbeschränkung) 
wird zukünftig schon ab dem Mindestalter 24 Jahre möglich sein (bisher 25 Jahre).


3. Änderung: Ab 2013 bekommen auch Inhaber der Klasse A1 (125er Krafträder) die Möglichkeit, 
unkompliziert auf größere Kraftradführerscheine "aufzurüsten". Statt einer kompletten 
Führerscheinausbildung (wie bisher) wird zukünftig hierfür nur eine erneute Fahrprüfung verlangt.